Stand: 16. März 1973
Beschlossen in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 16. März 1973
¹ Stück 4 Abs. 1 b der Satzung des Verbandes Alter Herren des Coburger Convents e.V. lautet:
(1) Die Mitgliedschaft steht zu:
1. …
2. Örtlichen Vereinigungen Alter Herren des Coburger Convents (VACC), wenn sie sich eine Satzung gegeben und darin festgelegt haben, dass ordentliches Mitglied der VACC mit Stimmrecht in Fragen des CC sowie Vorstandsmitglied oder Vertreter der VACC nur Mitglieder von Bünden des CC oder Einzelmitglieder des CC werden und bleiben können.
² Stück 14 Abs. 3 der Satzung des CC lautet:
1. Alte Herren und Inaktive, die einen Bund wegen Beendigung seiner Mitgliedschaft zum Verband verlassen und dem CC treu bleiben, gelten weiterhin als verbandszugehörig. Diese Fortdauer der Verbandszugehörigkeit bedarf der Zustimmung des Obersten Ehrenrats, wenn der Bund ausgeschlossen worden ist. Die Alten Herren und Inaktiven können die AHV in AHCC aufrechterhalten, wenn der CC sie auf Antrag einem vertagten Bund gleichstellt.